Gesetzesänderungen 2024

Am 17.11.2023 hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat am 24.11.2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden. Daher hat er den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich nun mit den Gesetzesinhalten befassen muss. Der Vermittlungsausschuss wird erst 2024 tagen.

Im Rahmen des veränderten Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, dem der Bundesrat am 15.12.2023 zustimmte, werden Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG, die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 und die Änderung der Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer.

  1. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.
    Ab dann wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig anerkannt.

  2. Keine Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022
    Die Regelung zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe (Kosten für Erdgas) wird ersatzlos für das Jahr 2023 gestrichen.

  3. Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
    Künftig werden im Lohnsteuerabzugsverfahren Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder entsprechend berücksichtigt. Dadurch werden 250 Mio. Euro an Mehreinnahmen pro Jahr erwartet.

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