Neue Einkommensteuertarife

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (kalte Progression), wurden bereits Ende 2022 die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif angepasst. Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmer profitieren.

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wurde angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.
  • Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) stieg bereits 2023 auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 604 Euro. Erst ab da beginnt die Besteuerung.
  • Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) stieg ab 2023 auf 8.952 Euro und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 312 Euro.
  • Der sog. Spitzensteuersatz soll 2024 ab einem Jahreseinkommen von 761 Euro erhoben werden.
  • Der Reichensteuersatz (greift ab 277.826 Euro) von 45 % wurde nicht angepasst.
  • Die Freigrenze für den steuerlichen Solidaritätszuschlag liegt bei 130 Euro bzw. 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung.

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