Pendlerpauschale

Im Jahr 2024 steigt der CO2-Preis auf 45 Euro/Tonne. Zur Entlastung der Fernpendler wurde die Entfernungspauschale erhöht.

 

·       Im Jahr 2021 um 0,05 Euro auf 0,35 Euro für Entfernungen ab dem 21. Entfernungskilometer, und

 

·       vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 um weitere 0,03 Euro auf 0,38 Euro pro Entfernungskilometer.

 

Für die ersten 20 Kilometer verbleibt es bei der „gewöhnlichen“ Pauschale in Höhe von 0,30 Euro.

 

Die befristeten Erhöhungen der Entfernungspauschale gelten auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

 

Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, können anstatt der erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer – die sich für sie nicht „auszahlen“ würde, da ein höherer Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führen würde - eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % dieser erhöhten Pauschale wählen. 14 % entspricht dem Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif.

 

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