Wachstumschancengesetz - Vermittlung ohne Ende

Beim Wachstumschancengesetz hat der Bundestag im November die Länderbedenken nur teilweise aufgegriffen und der Vermittlungsausschuss musste einberufen werden. Einige dringende steuerliche Änderungen wurden dann über den Finanzausschuss vorzeitig und ohne Themenbezug mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 umgesetzt, z. B. die Aufhebung der Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse, Änderungen bei der Zinsschranke und steuerliche Konsequenzen aus der Mo­dernisierung des Personengesellschaftsrechts.

Der Vermittlungsausschuss hat am 21.02.2024 die Entlastungswirkung des Wachstumschancengesetzes von 7 Mrd. € auf 3 Mrd. € reduziert. Die Konsequenzen umfassen z. B. den Wegfall der Klimaschutz-Investitionsprämie, den Wegfall der Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Reduzierung der geplanten degressiven Abschreibung, den Wegfall der Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen und der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen und den Wegfall der Verlängerung des Verlustrücktrags. Der Bundestag hat dem am 23.02.2024 zugestimmt und im Bundesrat soll am 22.03.2024 entschieden werden.

Die Entwicklung ist insgesamt sehr bedauerlich. Im Vermittlungsausschuss hat die Opposition die Entkernung des Wachstumschancengesetzes nicht mitgetragen. Das ist gut, denn die Regelungen dürften wirtschaftspolitisch geboten sein. In der Regierung verläuft die Streitlinie zwischen SPD und Grünen einerseits und FDP andererseits. Eine gute Lösung ist de facto schon verspielt. Im Bundesrat wird die Sammlung der Restposten passieren, wenn die Länder zustimmen, in denen die Ampel-Parteien die Mehrheit stellen. Wenn sich die CDU in Sachsen, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt durchsetzt, blockiert sie den Rest und zeigt, dass die Verantwortung bei SPD und Grünen liegt.

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