Viertes Bürokratieabbaugesetz - Entlastungswirkung schwer zu messen

Im März hat die Bundesregierung den Entwurf des vierten Bürokratieabbaugesetzes vorgelegt. Das ist eine gute Nachricht. Andererseits ist fraglich, warum es mehr als zwei Jahre gedauert hat, aus dem Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf zu machen.

Bürokratieabbau ist ein schwieriges Geschäft. Eigentlich will man das Land und seine Unternehmen im Wettbewerb stärken. Man will, dass eine Investition nicht nicht getätigt und ein Arbeitsplatz nicht nicht geschaffen wird, weil der Weg zu steinig ist. Das ist aber schwer zu messen, also misst man den Zeit- und Geldaufwand, den man Bürgern, Unternehmen und Verwaltung erspart. Das Gesetz soll Unternehmen 944 Mio. € pro Jahr und Bürgern rund 4 Mio. Stunden pro Jahr ersparen. Dies ist ehrenwert. Trotzdem konnte ich bei der Lektüre die Frage nicht verdrängen, ob dies alles ist, was wir kurzfristig erwarten dürfen. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Der Fiskus erwartet daraus 200 Mio. € an Steuerausfällen. Dies bedeutet, dass Betriebsprüfungen in einem solchen Umfang erst knapp ein Jahrzehnt nach der Entstehung des Belegs beginnen – also viel zu spät. Unternehmen sollen damit weniger (analogen) Raum mieten müssen und 595 Mio. € pro Jahr sparen. Das wären dann schon mehr als 63 % des Gesamteffekts. Unternehmen, die digital archivieren, sparen vermutlich weniger. Der zweitgrößte Block mit 203 Mio. € soll aus einer Vollmachtsdatenbank für Arbeitgeber gegenüber Sozialversicherungsträgern kommen. Zusammen wären das knapp 85 % des Effekts bei Unternehmen. Bürger sollen zwei Minuten beim Hotel-Checkin und eine Minute bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen sparen (zusammen 90 % des Nutzens für Bürger).

Ich fürchte sehr, dass dies für den großen Wurf mit erheblicher Marge nicht ausreicht – ein Filmzitat: „Hardly the big picture, wouldn’t you say?“

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