Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Unter der kalten Progression versteht man die Steu-ermehrbelastung bei der Einkommensteuer, die dadurch eintritt, dass die Steuersätze nicht der Preissteigerungsrate angepasst werden. Die Bundesregierung hat am 30.12.2011 den „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression“ veröffentlicht. Nach dem Gesetz würde der Grundfreibetrag von derzeit (2010 bis 2012) 8.004 € im Jahr 2013 auf 8.130 € und ab 2014 auf 8.354 € erhöht. Dies ist eine Erhöhung um 4,4 % oder – bezogen auf den Zeitraum 2010 bis 2014 – um 1,1 % pro Jahr, mithin weniger als die zu erwartende Inflationsrate. Prozentgleich wird auch die Progression der Einkommensteuer oberhalb des Grundfreibetrages korrigiert.
Auf der ersten Seite des Gesetzentwurfs heißt es, dass aber der nächsten Legislaturperiode eine Überprüfung des Tarifverlaufs im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden soll. Jedoch bleibt es bei dieser Absichtserklärung, da sich im Gesetzentwurf dazu keine mechanische Umsetzung finden lässt. Damit zeigt sich, dass das Gesetz lediglich eine überfällige punktuelle und auf zwei Raten gestreckte Korrektur ist.
Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus kann es nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die gesetzlich festgelegten Steuersätze real durch die gegebene Inflation bestimmen zu lassen. Dieses Problem ließe sich durch einen automatischen Anpassungsmechanismus – den das Bundesfinanz-ministerium für inflationsfördernd hält – oder durch eine Besteuerung ohne Progression lösen. Faktisch könnte die Nichtlösung des Themas jedoch politisch stärker opportun sein, weil man es dann periodisch zur kurzfristigen Profilierung hervorholen kann.


