Lohnsteuerkarte erst ab 2013 elektronisch
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist darauf hin, dass die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte doch erst ab dem 01.01.2013 durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt wird.
Für 2012 bleibt es bei dem bisherigen Verfahren (Fortgeltung Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung). Für die Zeit ab 2013 ist zu beachten:
- Sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden ihre so genannten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.
- Die Daten sollten sofort geprüft werden.
- Änderungen können ausschließlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
- Fragen zu dem Thema werden auf der Homepage www.bundesfinanzministerium.de des BMF beantwortet. Dort können auch Formulare abgeholt werden.
- Besteht das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2012 hinaus, wird der Arbeitgeber i. d. R. bereits alle Daten für den Lohnsteuerabzug haben.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dem neuen Arbeitgeber ab 01.01.2013 nur noch ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum angeben und mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
- Lohnsteuerfreibeträge werden nicht übernommen. Damit die Freibeträge berücksichtigt werden können, müssen diese im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2013 beantragt werden.


