Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld

Durch das am 15.12.2023 gebilligte Haushaltsfinanzierungsgesetz, ist die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, gesunken. Ab 01.04.2024 (Geburts-/Adoptionsdatum) erhalten Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert. Nicht mehr möglich wird bis auf Ausnahmen sein, dass beide Elternteile gleichzeitig nach dem 12. Lebensmonat des Kindes das Basiselterngeld beziehen.

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